Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht, Scheidungsrecht & Erbrecht in Hamburg
Konflikte im Familien- und Erbrecht sind emotional belastend. Als erfahrener Rechtsanwalt und Scheidungsanwalt in Hamburg stehe ich Ihnen bei den einschneidenden Veränderungen in der Trennung, im Fall der Scheidung oder in der Vermögensnachfolge als verlässlicher Partner zur Seite.
Ich setze im Sinne Ihrer Kinder das Sorge- und Umgangsrecht durch, kläre Ihre Ansprüche beim Unterhalt, führe Sie sicher durch ein Scheidungsverfahren und sichere Ihren Pflichtteil – vorausschauend, diskret und rechtssicher. Meine Kanzlei im Hamburger Westen vertritt Sie engagiert in allen Kernbereichen des Familienrechts.
Sorgerecht & Umgang
Bei Trennung steht das Wohl Ihrer Kinder an erster Stelle. Als erfahrener Rechtsanwalt in Hamburg unterstütze ich Sie rechtssicher bei der Regelung von Aufenthaltsbestimmung, Umgangszeiten und Sorgerechtsfragen.
Scheidung & Trennung
Eine spezialisierte Kanzlei für Familienrecht schafft Klarheit für Ihre Zukunft. Ich begleite Ihr Scheidungsverfahren in Hamburg kompetent, kläre Vermögensfragen sowie den Ehegattenunterhalt und strebe stets wirtschaftlich sinnvolle, außergerichtliche Lösungen an.
Spezifische Rechtsfragen im Familienrecht
Umgang wird verweigert
Von der rechtlichen Durchsetzung des Umgangsrechts bis zur Vollstreckung - was hierbei zu beachten ist erfahren Sie unter Umgangsrecht oder Umgangsboykott.
Alleinsorge
Wann ein gerichtlicher Antrag auf Alleinsorge Erfolg hat und warum er so oft scheitert -
alle notwendigen Informationen für ein erfolgreiches Verfahren finden Sie unter
Alleinsorge beantragen.
Akute Krisensituation
Regelmäßig ist ein sofortiges Handeln notwendig - einstweilige Anordnung nach den § § 49 FamFG sind schnell und zielgerichtet. Wenn Sie mehr wissen möchten, klicken Sie
Umgangsboykott an.
Wechselmodell
Informationen, wie ein Antrag und die Argumentation aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zur zeitlich paritätischen Betreuung zu erfolgen hat erfahren Sie unter
Wechselmodell.
Aktuelle Rechtsprechung: Was Gerichte gerade entscheiden.
Ausgewählte Entscheidungen, die für meine Mandate unmittelbar relevant sind – kurz kommentiert und eingeordnet.
Sorgerecht (1) - grundsätzlich
Die Einschätzung eines Gutachtens, das auf der bereits 2023 vom BVerfG als pseudowissenschaftlich eingestuften PAS-These (Parental Alienation Syndrome)
basiert, bietet keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung
(vgl.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2026 - 7 UF 88/25).
Sorgerecht (2) -
Dauerproblematik
Das ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingestellt wurde, steht einem Sorgerechtsentzug wegen eben dieses Vorwurfs nicht entgegen, wenn anhand der vorhandenen Indizien diese gleichsam für ein entsprechendes kindliches Verhalten sprechen (vgl. OLG Köln in NZFam 2026, 515).
Umgang -
sehr praxisrelevant
Hat ein Elternteil häusliche Gewalt iS der Istanbul-Konvention mit Bedrohung des anderen Elternteils ausgeübt, so kann der Schutzbedarf dieses Elternteils höher zu bewerten sein als der dem gewaltausübenden Elternteil zugesprochene begleitete Umgang (vgl. OLG Köln Beschluss vom 10.01.2025 – 14 UF 4/25).
Kindergeld aktuell -
Dauerproblematik
Bei der Auswahl des bezugsberechtigten Elternteils ist beim Fehlen sonstiger Anhaltspunkte vom Grundsatz der Kontinuität auszugehen. Die mit der Bezugsberechtigung verbundenen unterhaltsrechtlichen Fragen spielen bei dieser Entscheidung keine Rolle. (vgl.
OLG Frankfurt a.M. 6. Zivilsenat - Familiensenat - 6 UF 69/26, Beschluss vom 02.04.2026).
Kindesunterhalt -
sehr praxisrelevant
Bei einer erweiterten Umgang kann der Unterhalt gemindert werden,
den Umfang der Bedarfsdeckung kann der Tatrichter im Wege pauschalierender Schätzung ermitteln und typischerweise mit einem Abzug von 10 % ausnahmsweise höchstens 15 % des Unterhaltsbedarfs in Ansatz bringen (vgl.
BGH, Beschluss vom 15.4.2026 – XII ZB 415/25).
Verfahrensrecht -
häufig falsch gemacht
Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer Umkehr der Betreuungsanteile und damit zu einer Änderung des Lebensmittelpunkts des Kindes führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen und verbleibt damit ein Verfahren zur Umgangsregelung und keine sorgerechtliche Streitigkeit ( vgl.
BGH, Beschluss vom 17.12.2025 – XII ZB 279/25).
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen im Familien- oder Erbrecht. Ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen, um das weitere Vorgehen und einen Termin zu besprechen.
Verantwortlicher: Rechtsanwalt Christian Brecour, Hartkrögen 3, 22559 Hamburg. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Anbahnung eines Mandats verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (ausgenommen Hosting-Dienstleister als Auftragsverarbeiter) und gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch sowie das Beschwerderecht finden Sie in der Datenschutzerklärung.
