Kanzlei für Erb- und Familienrecht
CHRISTIAN BRECOUR
Rechtsanwalt
Einen Scheidungsantrag kann man vor Gericht nur durch einen Rechtsanwalt stellen. Dies gilt auch bei einer so genannten Online-Scheidung. Bei einer Online-Scheidung werden dem Rechtsanwalt alle erforderlichen Informationen und Dokumente ausschließlich online bzw. digital übermittelt. Mandant und Rechtsanwalt haben keinen persönlichen Besprechungstermin. Das Scheidungsverfahren selbst unterscheidet sich aber nicht von anderen Scheidungsverfahren. Entgegen weitläufiger Meinung ist ein Online-Scheidung auch nicht günstiger als andere Scheidungen. Für die Kosten gilt jeweils das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Kosten sind daher jeweils gleich.
In der anwaltlichen Praxis werden heutzutage aber ohnehin zumeist alle Dokumente online übermittelt. Bei einvernehmlichen und einfachen Ehescheidung reicht es zumeist aus, wenn der Rechtsanwalt der Mandant einen kurzen telefonischen Kontakt haben.
Insoweit ist der Begriff Online-Scheidung leicht irritierend. Es gibt kein bloßes Formularfenster bei den Gerichten, in denen man die für eine Ehescheidung erforderlichen Informationen einfach eintragen kann.