Scheidung – Wichtige Informationen

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Aspekte einer Scheidung. Neben der eigentlichen Scheidung sind oft sogenannte Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt zu regeln. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Seiten.


Voraussetzung für eine Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen (einvernehmliche Scheidung). In diesem Fall wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB).


Wichtig: Auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung ist eine Trennung möglich (§ 1567 BGB). Dies ist besonders relevant, wenn finanzielle Einschränkungen das Anmieten einer zweiten Wohnung verhindern.


Falls ein Ehegatte der Scheidung widerspricht, prüft das Familiengericht, ob die Ehe trotz Widerspruchs gescheitert ist. Dabei sind Beweise für das Getrenntleben erforderlich. Empfehlenswert ist eine schriftliche Trennungsmitteilung, die idealerweise durch einen Rechtsanwalt mit Empfangsbekenntnis versandt wird.


Lebt ein Ehepaar bereits seit mehr als drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet (§ 1566 Abs. 2 BGB), sodass eine Scheidung auch gegen den Willen eines Ehegatten möglich ist.


Folgesachen bei der Scheidung

Eine Scheidung kann erst erfolgen, wenn alle rechtshängigen Folgesachen geklärt sind. Dazu gehören insbesondere:


  • Unterhalt (z. B. Ehegatten- oder Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich (Vermögensaufteilung)
  • Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)


Besteht Uneinigkeit, entscheidet das Gericht über diese Fragen vor der Scheidung.


Wichtig: Mit Rechtskraft der Scheidung endet der Krankenversicherungsschutz über die Familienversicherung. Es ist ratsam, sich frühzeitig um eine eigene Krankenversicherung zu kümmern.


Online-Scheidung

Ein Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden – auch bei einer sogenannten Online-Scheidung. Dabei werden alle relevanten Informationen und Dokumente digital übermittelt. Ein persönlicher Besprechungstermin ist meist nicht erforderlich.

Allerdings unterscheidet sich das Verfahren nicht von einer regulären Scheidung. Auch die Kosten sind identisch, da diese nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden.


Hinweis: Der Begriff "Online-Scheidung" kann irreführend sein. Es gibt kein einfaches Formular bei Gericht, das man ausfüllen kann. Vielmehr erfolgt die Kommunikation mit dem Anwalt digital.


Härtefallscheidung – Sofortige Scheidung möglich?

In besonderen Härtefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden (§ 1568 BGB). Dies setzt schwerwiegende Gründe voraus, wie:


  • Wiederholte erhebliche körperliche Gewalt
  • Ernstzunehmende Drohungen
  • Schwerste Beleidigungen


Die unzumutbare Härte muss durch das Verhalten des anderen Ehegatten begründet sein. Die Anforderungen sind hoch, da eine Härtefallscheidung nur in außergewöhnlichen Situationen möglich ist.


Ablauf des Scheidungsverfahrens

  1.  Einreichung des Scheidungsantrags durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht.
  2.  Zustellung des Antrags an den anderen Ehegatten – ab diesem Zeitpunkt ist das Verfahren rechtshängig.
  3.  Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich durch das Gericht.
  4.  Klärung der Folgesachen (falls erforderlich).
  5.  Mündliche Verhandlung vor Gericht.
  6.  Scheidungsbeschluss – die Ehe wird rechtskräftig geschieden.


Erst wenn alle relevanten Folgesachen geklärt sind, kann das Gericht die Ehe rechtskräftig scheiden.


Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert, der auf Grundlage des Nettoeinkommens beider Ehegatten sowie weiterer Faktoren wie Vermögen und Unterhaltsverpflichtungen ermittelt wird. In der Regel gilt: Je höher das Einkommen und Vermögen, desto höher die Verfahrenskosten.


Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Anwaltskosten, während die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet werden. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.


Ich berate Sie gerne zu den voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung und möglichen finanziellen Entlastungen.