Kanzlei für Erb- und Familienrecht
CHRISTIAN BRECOUR
Rechtsanwalt
Mit einem Testament kann man bestimmen, dass - zur Klarstellung - die gesetzliche Erbfolge geltend soll oder aber andere Erben bestimmen. Man kann auch besondere Auflagen, Vermächtnisse etc. anordnen.
Verstirbt jemand ohne ein Testament hinterlassen zu haben gilt die gesetzliche Erbfolge. Es gelten dann die Bestimmungen von §§ 1924 ff BGB.
Ein handschriftliches Testament muss zur Gänze eigenhändig geschrieben, unterschrieben und letztlich lesbar sein (vgl. § 2247 BGB). Es braucht zwingend einer Unterschrift, damit es rechtsgültig ist. Auch sollte es den vollständigen Namen des Verfassers und das Datum der Erstellung enthalten. Idealerweise ferner den Geburtsort und das Geburtsdatum des Verfassers.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament (z.B. Berliner Testament) gilt letztlich das gleiche (vgl. § 2267 BGB). Es reicht aber aus, dass das Testament zum Beispiel von einem Ehegatten handschriftlich verfasst und das Testament von beiden Ehegatten unterschreiben wird.
Bei einem notariellen Testament wird das Testament zur Niederschrift bei einem Notar errichtet. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden. Die Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung zur Niederschrift des Notars bildet den Regelfall des notariellen Testaments.
Wichtig